Ethikkodex
Asiatic Carpets Ltd: Verhaltenskodex für ethische Lieferanten
Wir erkennen an, dass unsere ethische Richtlinie nur der erste Schritt zur Sicherstellung ethischer Geschäftspraktiken ist, und wir sind sehr engagiert, mit unseren Lieferanten, Mitarbeitern und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere ethischen Richtlinien und Praktiken kontinuierlich überprüft und verbessert werden. Wir erwarten von allen unseren Geschäftspartnern und Lieferanten die Einhaltung der ethischen Richtlinien und Praktiken von Asiatic (London) Carpet Ltd.
Erklärung zur Richtlinie für Menschenrechte & moderne Sklaverei
Asiatic verpflichtet sich, eine Politik zur Unterstützung international anerkannter Menschenrechte zu entwickeln und jede Verwicklung in Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Wir unterstützen die Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der ILO-Kernübereinkommen zu Arbeitsnormen.
Darüber hinaus sind wir, obwohl die Anforderungen der Modern Slavery Act 2015-Erklärung derzeit Asiatic nicht abdecken, verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die Sklaverei und Menschenhandel bekämpfen können, insbesondere bei der Nutzung globaler Lieferketten.
Wir bleiben verpflichtet, in allen Geschäftsbeziehungen und -vorgängen ethisch und integer zu handeln sowie wirksame Systeme und Kontrollen umzusetzen und durchzusetzen, um sicherzustellen, dass Sklaverei und Menschenhandel weder in unserem eigenen Unternehmen noch in unseren Lieferketten stattfinden. Wir streben an, die Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Einflussbereichen und Aktivitäten gemäß unserer Richtlinie zu Menschenrechten und moderner Sklaverei zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern.
Die Beschäftigung erfolgt freiwillig: Wir verbieten jegliche ausbeuterische Arbeitspraktiken oder damit verbundene kriminelle Handlungen.
- Risikobewertungen werden durchgeführt, um Verwundbarkeiten zu verstehen, intern und extern Bewusstsein zu schaffen und klare Richtlinien sowie Sorgfaltspflichten im Hinblick auf moderne Sklaverei zu etablieren.
- Wir tolerieren keine Zwangs-, unfreiwillige oder erzwungene Arbeit.
- Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen werden im Unternehmen gefördert.
- Arbeitnehmer müssen keine „Kautionen oder Ausweispapiere“ bei ihrem Arbeitgeber hinterlegen und sind frei, ihr Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten angemessenen Kündigungsfrist zu beenden.
Kinderarbeit: Wir erlauben keine Anwerbung von Kindern unter 15 Jahren.
- Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Nachtschichten leisten.
- Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht unter gefährlichen oder riskanten Bedingungen arbeiten, die Chemikalien, Industrieanlagen, Gabelstapler oder schweres Heben umfassen.
Arbeitszeiten: Arbeitnehmer erhalten mindestens einen freien Tag innerhalb eines siebentägigen Zeitraums, Urlaub wird gemäß den örtlichen Gesetzen gewährt.
- Die Arbeitszeiten müssen den örtlichen Gesetzen und Tarifverträgen entsprechen.
- Alle Überstunden sind freiwillig, überschreiten regelmäßig nicht 12 Stunden pro Woche. Überstunden ersetzen nicht die regulären vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden; die Arbeiter werden gemäß den örtlichen Gesetzen mit dem Zuschlagssatz vergütet.
- Die Arbeitszeit, ohne Überstunden, ist vertraglich festgelegt und überschreitet regelmäßig nicht 48 Stunden pro Woche.
Löhne und Leistungen: Allen Arbeitern werden vor Arbeitsbeginn schriftliche und verständliche Informationen in der Landessprache über ihre Beschäftigungsbedingungen bezüglich der Löhne bereitgestellt, einschließlich der Einzelheiten zu den Löhnen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum und bei jeder Auszahlung.
- Die für eine reguläre Arbeitswoche gezahlten Löhne und Leistungen entsprechen mindestens den nationalen gesetzlichen Standards oder den Branchenmaßstäben, je nachdem, welcher Wert höher ist. In jedem Fall sind die Löhne immer ausreichend, um den Grundbedarf zu decken und ein gewisses verfügbares Einkommen zu ermöglichen.
- Lohnabzüge entsprechen den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen und werden nicht als Disziplinarmaßnahmen vorgenommen.
Leiharbeit: Wenn Wenn Arbeiter von einem Dritten bezogen werden, müssen Lieferanten sicherstellen, dass der Dritte seriös und (falls erforderlich) ordnungsgemäß lizenziert ist (zum Beispiel gemäß dem Gangmasters Licensing Act 2004).
- Lieferanten ergreifen angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle bereitgestellten Arbeiter das Recht haben, im jeweiligen Einsatzland zu arbeiten, und zu Bedingungen beschäftigt sind, die mindestens den gesetzlichen Mindestanforderungen dieses Landes entsprechen.
- Agenturen werden über diesen Verhaltenskodex informiert und geben eine schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung ab.